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KI-generiert – muss das jetzt überall draufstehen? 🤖🏷️

3. August 2026 · Sören Claas Victor Lasch

KI-generiert – muss das jetzt überall draufstehen? 🤖🏷️

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der europäischen KI-Verordnung. Die oft gehörte Aussage „Alles, was mit KI erstellt wurde, muss gekennzeichnet werden“ ist allerdings zu pauschal.

Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Texte, Bilder, Videos und Audiodateien grundsätzlich maschinenlesbar erkennbar sind – soweit dies technisch machbar ist.

Für Unternehmen und andere professionelle Nutzer wird eine sichtbare Kennzeichnung insbesondere relevant bei:

🔸 Deepfakes, also täuschend echt wirkenden KI-Bildern, Videos oder Audiodateien
🔸 KI-generierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen
🔸 Inhalten, bei denen nicht eindeutig erkennbar ist, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden

Bei KI-generierten Texten kann die Offenlegungspflicht entfallen, wenn eine echte menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Für Unternehmen bedeutet das: Nicht einfach wahllos überall ein „KI-generiert“-Schild ankleben. Stattdessen braucht es klare interne Regeln:

✅ Wann wird gekennzeichnet?
✅ Wer prüft die Inhalte?
✅ Wer trägt die redaktionelle Verantwortung?
✅ Wie wird der KI-Einsatz dokumentiert?

Und damit wir die Transparenz gleich praktisch umsetzen:

🤖 Transparenzhinweis: Ja, auch dieser Beitrag wurde KI-generiert. Die Verantwortung für die Veröffentlichung kann mir die KI trotzdem nicht abnehmen.

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